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Social Media bei der Bewerbung: Was sollten Arbeitnehmer beachten?

14/09/2026 · Article 🕐 🆕
Wer sich bewirbt, sollte nicht nur Lebenslauf und Bewerbungsschreiben überprüfen. Auch die eigenen Social-Media-Profile können einen Eindruck bei potenziellen Arbeitgebern hinterlassen. Umso wichtiger ist es, zu wissen, was öffentlich sichtbar ist, was besser privat bleibt und welche Inhalte zum Problem werden können. Können Arbeitgeber Bewerber auf Social Media suchen?Grundsätzlich können Arbeitgeber und Personalverantwortliche öffentlich zugängliche Informationen im Internet finden. Dazu gehören auch Social-Media-Profile, öffentliche Beiträge, Kommentare oder Fotos.Gleichzeitig bedeutet die Auffindbarkeit nicht automatisch, dass ein Arbeitgeber sämtliche Informationen für eine Personalentscheidung verwenden darf. In der Schweiz müssen Personendaten im Bewerbungsprozess einen Zusammenhang mit der Eignung für die konkrete Stelle haben.Für Bewerber bleibt trotzdem eine einfache Tatsache: Was öffentlich im Internet zu finden ist, kann den persönlichen Eindruck beeinflussen.Deshalb lohnt es sich, vor einer Bewerbung einmal selbst zu prüfen, welchen Eindruck die eigene digitale Präsenz vermittelt.Social Media öffentlich oder lieber privat?Ob ein Social-Media-Profil öffentlich oder privat sein sollte, hängt vor allem davon ab, wie man die jeweilige Plattform nutzt.Wer Social Media hauptsächlich privat nutzt, muss sein persönliches Profil nicht für potenzielle Arbeitgeber öffnen. Es ist durchaus sinnvoll, private Inhalte nur für Freunde oder einen definierten Personenkreis sichtbar zu machen.Anders kann es aussehen, wenn Social Media bewusst für die berufliche Positionierung genutzt wird. Fachliche Beiträge, Projekte, berufliche Erfolge oder ein Portfolio können je nach Tätigkeit eine Bewerbung sinnvoll ergänzen.Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Soll mein Social-Media-Profil öffentlich sein?“Sondern: „Welche Inhalte möchte ich bewusst öffentlich zeigen?“Ein privates Profil ist kein Problem – aber auch kein vollständiger SchutzWer sein Profil auf «privat» stellt, reduziert die öffentliche Sichtbarkeit persönlicher Inhalte deutlich. Eine Garantie dafür, dass Informationen niemals nach aussen gelangen, ist das allerdings nicht.Beiträge können beispielsweise geteilt, fotografiert oder per Screenshot gespeichert werden. Auch Kommentare auf öffentlichen Seiten oder Beiträge anderer Personen können sichtbar bleiben.Deshalb gilt: Private Einstellungen sind sinnvoll, ersetzen aber einen bewussten Umgang mit den eigenen Inhalten nicht.Welche Social-Media-Profile sollten Bewerber überprüfen?Vor einer Bewerbung lohnt sich ein kurzer Rundgang durch die eigenen digitalen Profile. Dabei geht es nicht nur um die Social Media Plattformen, die man regelmässig nutzt, sondern auch etwelche "Altlasten" wo noch auffindbar sind, auch wenn man den Kanal gar nicht mehr aktiv nutzt.Auch eine Suche nach dem eigenen Namen über eine Suchmaschine kann aufschlussreich sein. So lässt sich relativ schnell feststellen, welche Informationen oder Bilder für fremde Personen sichtbar sind.Was sind die grössten Social-Media-No-Gos bei einer Bewerbung?Nicht jeder private Beitrag muss professionell wirken. Bewerber dürfen selbstverständlich ein Privatleben haben und persönliche Interessen zeigen. Es gibt jedoch Inhalte, die einen unnötig negativen Eindruck hinterlassen können.Beleidigende oder diskriminierende BeiträgeRassistische, sexistische, menschenverachtende oder andere diskriminierende Aussagen gehören zu den problematischsten öffentlichen Inhalten. Das gilt insbesondere dann, wenn eindeutig erkennbar ist, dass die Aussagen vom Bewerber selbst stammen.Öffentliche Kritik an früheren ArbeitgebernWer ehemalige Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Arbeitskollegen öffentlich beleidigt oder massiv über sie herzieht, hinterlässt keinen guten Eindruck. Auch wenn die Kritik aus Sicht der betreffenden Person berechtigt sein mag, sollte man sich überlegen, ob sie tatsächlich öffentlich diskutiert werden muss.Vertrauliche InformationenInterne Informationen aus dem Arbeitsalltag gehören nicht auf Social Media. Hier geht es nicht mehr nur um den Eindruck bei einem potenziellen Arbeitgeber. Je nach Situation können auch arbeitsrechtliche oder andere rechtliche Konsequenzen entstehen.Widersprüche zwischen Bewerbung und Social MediaWenn Angaben im Lebenslauf und öffentlich zugängliche Informationen nicht zusammenpassen, kann das Fragen aufwerfen. Das betrifft beispielsweise berufliche Stationen, Funktionen, Ausbildungen oder Zeitangaben.Bewerber sollten deshalb darauf achten, dass ihre beruflichen Angaben über verschiedene Plattformen hinweg möglichst konsistent sind.Unüberlegte Kommentare und öffentliche DiskussionenNicht nur eigene Beiträge können auffallen. Auch öffentliche Kommentare oder Diskussionen können Teil des digitalen Eindrucks sein. Besonders problematisch sind aggressive, beleidigende oder offensichtlich respektlose Beiträge.Extrem unprofessionelle InhaltePrivate Fotos oder persönliche Interessen sind grundsätzlich kein Problem. Kri
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