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Hitze am Arbeitsplatz: Welche Rechte haben Arbeitnehmende in der Schweiz?
Sommerliche Temperaturen von über 30 Grad sind auch in der Schweiz längst keine Ausnahme mehr. Während sich viele auf sonnige Tage freuen, können hohe Temperaturen am Arbeitsplatz schnell zur Belastung werden. Konzentrationsprobleme, Kreislaufbeschwerden oder sogar gesundheitliche Risiken sind mögliche Folgen.Doch welche Rechte haben Arbeitnehmende? Gibt es in der Schweiz eine Temperaturgrenze, ab der nicht mehr gearbeitet werden muss? Und welche Pflichten haben Arbeitgeber?In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die rechtliche Situation in der Schweiz aussieht und welche Schutzmassnahmen bei Hitze am Arbeitsplatz vorgesehen sind. Gibt es in der Schweiz «Hitzefrei»?Die kurze Antwort lautet: Nein.Anders als viele vermuten, kennt das Schweizer Arbeitsrecht keine gesetzlich festgelegte Höchsttemperatur, ab der automatisch nicht mehr gearbeitet werden muss. Ebenso gibt es keinen Anspruch auf «Hitzefrei». Statt fixer Temperaturgrenzen gilt vielmehr der Grundsatz des Gesundheitsschutzes. Das bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitgeber nichts unternehmen müssen.Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit zu schützenGemäss Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG) sowie der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) müssen Arbeitgeber alle notwendigen Massnahmen treffen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen.Dazu gehört ausdrücklich auch der Schutz vor übermässiger Hitze. Die Massnahmen müssen sich an den tatsächlichen Bedingungen im Betrieb orientieren und rechtzeitig umgesetzt werden. Welche Massnahmen muss der Arbeitgeber bei Hitze treffen?Welche Schutzmassnahmen sinnvoll sind, hängt von der Tätigkeit ab. Während im klimatisierten Büro meist andere Lösungen genügen, sind Arbeiten auf Baustellen oder im Freien deutlich anspruchsvoller.Zu den empfohlenen Massnahmen gehören unter anderem:ausreichend Trinkwasser kostenlos zur Verfügung stellenregelmässige Erholungspausen ermöglichenArbeitszeiten wenn möglich in die kühleren Morgenstunden verlegenkörperlich besonders belastende Arbeiten reduzierenSchattenplätze oder Sonnenschutz bereitstellenVentilatoren oder Klimaanlagen einsetzen, sofern sinnvollFenster früh morgens lüften und tagsüber beschattengeeignete Arbeitskleidung oder Sonnenschutz zur Verfügung stellenbesonders gefährdete Personen (z. B. Schwangere oder Mitarbeitende mit Vorerkrankungen) zusätzlich schützen. Gibt es Temperaturgrenzen im Büro?Viele kennen die Faustregel von 26 oder 28 Grad. Diese Werte stammen jedoch nicht aus dem Schweizer Arbeitsgesetz.Das SECO weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine verbindlichen Raumtemperaturen gibt, ab denen die Arbeit eingestellt werden muss. Entscheidend ist vielmehr, ob die Arbeitsbedingungen die Gesundheit beeinträchtigen und welche Massnahmen der Arbeitgeber dagegen trifft. Dennoch gilt:Ab etwa 26 Grad nimmt die Leistungsfähigkeit vieler Menschen spürbar ab.Ab 30 Grad und mehr steigt die körperliche Belastung deutlich.Besonders problematisch wird es bei hoher Luftfeuchtigkeit oder fehlender Luftzirkulation.Arbeiten im Freien: Besondere SchutzpflichtenWer auf Baustellen, in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder anderen Aussenbereichen arbeitet, ist deutlich höheren Belastungen ausgesetzt.Hier müssen Arbeitgeber zusätzlich berücksichtigen:direkte SonneneinstrahlungUV-Belastungkörperliche AnstrengungOzonbelastungausreichende ErholungszeitenGerade bei Hitzewellen empfiehlt das SECO, Arbeitsabläufe anzupassen und besonders belastende Tätigkeiten möglichst auf kühlere Tageszeiten zu verschieben. Darf ich die Arbeit verweigern?Grundsätzlich nein.Allein hohe Temperaturen berechtigen nicht dazu, den Arbeitsplatz eigenmächtig zu verlassen oder die Arbeit einzustellen.Anders sieht es aus, wenn eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung besteht und der Arbeitgeber trotz offensichtlicher Risiken keine angemessenen Schutzmassnahmen ergreift. In solchen Fällen sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Gegebenenfalls können auch das zuständige kantonale Arbeitsinspektorat oder Fachpersonen für Arbeitssicherheit beigezogen werden. Was können Arbeitnehmende selbst tun?Auch Mitarbeitende können dazu beitragen, die Belastung zu reduzieren.Empfehlenswert sind:regelmässig Wasser trinkenleichte und atmungsaktive Kleidung tragen (sofern der Dresscode dies zulässt)schwere Mahlzeiten während der Mittagshitze vermeidenSonnenschutz verwendenWarnzeichen wie Schwindel, Übelkeit oder starke Erschöpfung ernst nehmenbei Beschwerden frühzeitig das Gespräch mit Vorgesetzten suchenHomeoffice bei Hitze – besteht ein Anspruch?Nein.Auch während einer Hitzewelle besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice.Viele Unternehmen ermöglichen jedoch flexible Lösungen, wenn sich dadurch die Belastung reduzieren lässt. Gerade bei Bürotätigkeiten kann Homeoffice während extremer Hitze eine sinnvolle organisatorische Massnahme sein.Was gilt für besonders gefährdete Personen?Ältere Mitarbeitende, Schwangere oder Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen reagieren häufig empfindlicher
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