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Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Gibt es sie in der Schweiz wirklich?

11/08/2026 · Article 🕐 🆕 ⚠️
"Er war stets bemüht." "Sie zeigte Interesse an ihren Aufgaben." Solche Formulierungen gelten im deutschsprachigen Raum oft als angebliche Geheimcodes im Arbeitszeugnis. Doch wie sieht die Situation in der Schweiz aus? Dürfen Arbeitgeber überhaupt versteckte Botschaften oder negative Codes verwenden?Die kurze Antwort lautet: Nein – zumindest nicht im rechtlichen Sinn. Dennoch gibt es Formulierungen, die Personalverantwortliche unterschiedlich interpretieren können. Wer sein Arbeitszeugnis richtig versteht und gegebenenfalls korrigieren lässt, verbessert seine Chancen bei zukünftigen Bewerbungen erheblich. Wie sieht es aus mit Geheimcodes in Arbeitszeugnissen in der Schweiz?Das Thema Geheimcodes beschäftigt Bewerbende seit Jahrzehnten. Im Internet kursieren unzählige Listen mit angeblichen Übersetzungen wie:"war stets bemüht" = ungenügende Leistung"zeigte Verständnis" = fachlich schwach"war gesellig" = trank Alkohol"war pünktlich" = hatte sonst keine StärkenViele dieser Listen stammen ursprünglich aus Deutschland und werden häufig ungeprüft übernommen.Für die Schweiz gilt jedoch eine andere Ausgangslage.Das Schweizer Arbeitsrecht verlangt, dass ein Arbeitszeugnis:wahrheitsgetreu ist,wohlwollend formuliert wird,das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschwert undkeine versteckten oder verschlüsselten Aussagen enthält.Ein Arbeitgeber darf deshalb keine geheimen Codes verwenden, die nur Eingeweihte verstehen.Warum trotzdem über "Codes" gesprochen wirdObwohl echte Geheimcodes unzulässig sind, achten erfahrene Recruiter auf die Gesamtsprache eines Zeugnisses. Dabei geht es weniger um einzelne Wörter als vielmehr um:Was wird erwähnt?Was fehlt?Wie detailliert sind Leistungen beschrieben?Welche Reihenfolge wird gewählt?Wie positiv wirkt die Gesamtbeurteilung?Ein Zeugnis wird immer im Gesamtkontext gelesen.Formulierungen, die Fragen aufwerfen könnenEinige Aussagen gelten zwar nicht als Geheimcodes, können aber Interpretationsspielraum lassen."Er war bemüht."Diese Formulierung klingt zunächst positiv. In der Praxis entsteht jedoch häufig der Eindruck: "Er hat sich Mühe gegeben, das gewünschte Resultat aber nicht erreicht."Deutlich stärker wäre beispielsweise:"Er erledigte seine Aufgaben jederzeit erfolgreich.""Er erfüllte die Erwartungen stets sehr gut.""Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben."Hier fehlt eine Bewertung der Qualität. Besser wäre:"...stets zuverlässig und selbstständig.""...jederzeit effizient und mit hoher Qualität.""Er war freundlich."Freundlichkeit allein sagt wenig über die Arbeitsleistung aus. Fehlen Aussagen zu:FachkompetenzLeistungsbereitschaftBelastbarkeitSelbstständigkeitkönnen auffallen."Sie zeigte Interesse."Interesse ist positiv. Arbeitgeber möchten jedoch wissen, ob daraus auch Ergebnisse entstanden sind.Stärkere Aussagen wären beispielsweise:"...arbeitete engagiert.""...übernahm Verantwortung.""...leistete einen wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg."Nicht nur Wörter sind entscheidendRecruiter betrachten Arbeitszeugnisse heute deutlich differenzierter als früher. Sie achten unter anderem auf:1. VollständigkeitEin gutes Zeugnis beschreibt:AufgabenVerantwortungsbereichLeistungenVerhaltenAustrittsgrund (optional)Dank und ZukunftswünscheFehlen ganze Bereiche, entstehen häufig Fragen.2. AusgewogenheitEin Zeugnis, das ausschliesslich Standardformulierungen enthält, wirkt oft wenig individuell. Je konkreter Leistungen beschrieben werden, desto glaubwürdiger erscheint das Dokument.3. SchlussformelIn der Schweiz ist eine Schlussformel zwar rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch wirkt ein positiver Abschluss oft überzeugender.Beispielsweise: "Wir danken Frau Muster für ihren wertvollen Einsatz und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute."Fehlen Dank oder gute Wünsche vollständig, fragen sich manche Personalverantwortliche nach dem Grund – auch wenn dies allein noch keine negative Aussage bedeutet.Welche Rechte haben Arbeitnehmende in der Schweiz?Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.Dieses muss:vollständig sein,korrekt sein,wahrheitsgemäss sein,wohlwollend formuliert werden.Sind Aussagen falsch oder missverständlich, dürfen Sie eine Korrektur verlangen. Viele Unstimmigkeiten lassen sich bereits in einem sachlichen Gespräch mit dem ehemaligen Arbeitgeber klären.Was tun, wenn das Zeugnis problematisch erscheint?Gehen Sie strukturiert vor.VergleichenLesen Sie Ihr Zeugnis sorgfältig.Fragen Sie sich:Sind alle wichtigen Aufgaben erwähnt?Werden Leistungen konkret beschrieben?Ist das Verhalten vollständig beurteilt?Zweitmeinung einholenLassen Sie das Zeugnis von einer erfahrenen HR-Fachperson oder einem Bewerbungscoach prüfen. Oft fallen neutralen Dritten Formulierungen auf, die man selbst übersieht.Ges
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